Internet Recht: Alterscheck durch Ausweisnummer Prüfung
Das OLG Düsseldorf erklärt das Alterprüfverfahren durch Ausweisnummer für unzulässig
Am 24.05.2005 wurde dem Kläger Coolspot vor dem Düsseldorfer OLG zugestimmt, daß das Altersprüfverfahren des Mitbewerbers Erodata über die Eigabe der Personalausweisnummer nicht zulässig ist.
Das Urteil ist zwar bisher aufgrund der Revisionmöglichkeit beim Bundesverfassungsgericht noch nicht rechtskräftig, jedoch schon vollstreckbar. Der Anbieter Erodata hat daher bereits einige Versionen seiner Systeme offline gestellt und verbesserte Identifikationsverfahren engekündigt. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor.
Während Coolspot für die Identifikation das sogenannte Post Ident Verfahren nutz, lässt Erodata aber anscheinend weiterhin eine Identifikation über Angabe der Personalausweisnummer, einer Meldeadresse und einer kontoverbindung zu. Da das Post Ident Verfahren jedoch mehr Kosten verursacht, sieht sich Coolspot wettbewerbsrechtlich benachteiligt.
Das Urteil ist zwar bisher aufgrund der Revisionmöglichkeit beim Bundesverfassungsgericht noch nicht rechtskräftig, jedoch schon vollstreckbar. Der Anbieter Erodata hat daher bereits einige Versionen seiner Systeme offline gestellt und verbesserte Identifikationsverfahren engekündigt. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor.
Während Coolspot für die Identifikation das sogenannte Post Ident Verfahren nutz, lässt Erodata aber anscheinend weiterhin eine Identifikation über Angabe der Personalausweisnummer, einer Meldeadresse und einer kontoverbindung zu. Da das Post Ident Verfahren jedoch mehr Kosten verursacht, sieht sich Coolspot wettbewerbsrechtlich benachteiligt.
Veröffentlicht: 2005-05-25 13:28:18
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